Kostenlos & ohne Anmeldung
Wie viel Umsatz-Spielraum bleibt dir vor der Umsatzsteuerpflicht?
Zwei eigene Umsatzwerte reichen für eine Einordnung nach den seit 2025 geltenden §19-UStG-Grenzen. Die Berechnung läuft nur in deinem Browser und lässt sich als Link teilen.
Kleinunternehmergrenze
Wie viel Umsatz-Spielraum bleibt dir vor der Umsatzsteuerpflicht?
Zwei eigene Umsatzwerte reichen, um deinen Spielraum bis zur §19-UStG-Grenze und eine grobe Hochrechnung für das laufende Jahr zu sehen.
Deine Einordnung
- Vorjahresgrenze (25.000 €)
- unter der Grenze
- Spielraum bis 100.000 €
- 60.000,00 €
- Hochgerechneter Jahresumsatz
- 80.000,00 €
- Voraussichtlich betroffen?
- Kleinunternehmerregelung passt voraussichtlich
Bei linearem Tempo erreichst du die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr voraussichtlich nicht.
Annahmen und Formeln
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € betrug und der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Anders als bei der Vorjahresgrenze endet die Steuerbefreiung beim Überschreiten der 100.000-€-Grenze sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, nicht rückwirkend für das ganze Jahr und nicht erst im Folgejahr. Wird die Vorjahresgrenze überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung dagegen für das gesamte laufende Jahr.
- Vorjahresgrenze überschritten, wenn Umsatz Vorjahr > 25.000 €
- Spielraum bis 100.000 € = 100.000 € − Umsatz laufendes Jahr (mindestens 0 €)
- Hochgerechneter Jahresumsatz = Umsatz laufendes Jahr ÷ vergangene Monate × 12
- Voraussichtlich betroffen, wenn die Hochrechnung 100.000 € übersteigt oder die Vorjahresgrenze bereits überschritten ist
Nur tatsächlich zugeflossene Zahlungen zählen für die Grenzen, nicht gestellte, aber noch unbezahlte Rechnungen. Die Hochrechnung unterstellt gleichmäßiges Tempo übers Jahr, saisonale Schwankungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe zur Orientierung, keine Steuerberatung. Prüfe deinen konkreten Fall mit einer Steuerkanzlei.